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SEPA-Lastschrift


Durch die Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigen Sie einen bestimmten Zahlungsempfänger, offene Zahlungen direkt von Ihrem Girokonto abzubuchen. Das SEPA-Lastschriftmandat, auch als Einziehungsauftrag bekannt, vereinbaren Sie direkt mit dem Zahlungsempfänger z.B. bei Abschluss von Versicherungsverträgen oder Handyverträgen. Die regelmäßigen Zahlungen erledigen wir automatisch für Sie. Somit müssen Sie sich nach dem Einrichten um nichts mehr kümmern.

Häufig gestellte Fragen rund um die SEPA-Lastschrift

 

Das SEPA-Lastschriftmandat eignet sich besonders für wiederkehrende Zahlungen mit variablen Beträgen, wie z.B.:
 

  • Rechnungsbegleichung: Lastschriften sind eine bequeme Möglichkeit, Rechnungen für Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet und andere Dienstleistungen zu bezahlen.
  • Mietzahlungen: Viele Vermieter akzeptieren Lastschriften für die Zahlung der Miete.
  • Versicherungsbeiträge: Lastschriften können verwendet werden, um monatliche Versicherungsbeiträge zu bezahlen.
  • Ratenzahlungen: Auch bei Ratenzahlungen besteht die Möglichkeit, die offenen Forderungen mittels Lastschriftmandat zu begleichen.

Der Abbuchungstermin wird dabei durch den Zahlungsempfänger festgelegt. Durch die Automatisierung gelten Lastschriften als bequeme Form der Rechnungsbegleichung. Damit Sie trotzdem immer Ihre Ausgaben im Blick behalten, nutzen Sie am besten unsere praktische App oder das eBanking.

Wenn der jeweilige Empfänger (z.B. Internetanbieter) das SEPA-Lastschriftmandat unterstützt, können Sie im Zahlungsprozess diese Option wählen. Um eine Lastschrift zu autorisieren, müssen Sie dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese Einzugsermächtigung kann schriftlich oder online erteilt werden. In jedem Fall müssen Sie die Einzugsermächtigung autorisieren.

Sollten Sie Ihre Lastschriftvereinbarung ändern oder stornieren wollen, müssen Sie das direkt mit dem Zahlungsempfänger abwickeln. Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats ist jederzeit möglich.

Sollten Sie einen Einspruch gegen eine Abbuchung haben, können Sie dies innerhalb von 56 Kalendertagen ab der Belastung in einer BAWAG Filiale veranlassen. Achtung: Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt auch an den Zahlungsempfänger, um alles weitere zu klären.

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