1. Allgemeines
Die Eröffnung eines Sparkontos SparBox Flex B4-19 ist nur in Kombination mit einem Girokonto für Lehrlinge und Jugendliche der BAWAG ab dem vollendeten 14. Lebensjahr als Referenzkonto möglich. Dieses Referenzkonto muss vom Kunden über die gesamte Bestandsdauer des Sparkontos fortgeführt werden.
Bei Erreichen des 20. Geburtstages wird das Sparkonto SparBox Flex B4-19 anlässlich der nächsten Abrechnung auf das Sparkontomodell SparBox Flex umgestellt; das Girokonto für Lehrlinge und Jugendliche auf das Girokontomodell KontoBox Small.
Der Vertrag des Sparkontos wird auf unbefristete Dauer abgeschlossen; er endet automatisch mit dem Vertrag zum Referenzkonto. Kündigt der Kunde den Vertrag zum Referenzkonto, beinhaltet diese auch die Kündigung des Vertrags zum Anlagekonto, auch wenn der Kunde dessen Kündigung nicht ausdrücklich erklärt. Umgekehrt lässt die Kündigung des Vertrags zum Anlagekonto den Vertrag zum Referenzkonto unberührt, falls der Kunde nicht auch dessen Kündigung ausdrücklich erklärt.
Der Kunde kann den Kontovertrag des Sparkontos jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die BAWAG kann den Kontovertrag des Sparkontos jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündigen.
Über das Guthaben auf dem Sparkonto SparBox Flex B4-19 kann der Kunde ausschließlich durch Überweisungen auf das Referenzkonto (aber nicht auf ein anderes Konto) verfügen. Einzahlungen auf das Sparkonto SparBox Flex B4-19 kann der Kunde durch Überweisungen von jedem Konto vornehmen, sofern die zulässige Maximaleinlage nicht überschritten wird.
Die Maximaleinlage beträgt 10.000 Euro.
Das Guthaben ist täglich fällig; der Kunde kann über das Guthaben daher jederzeit verfügen.
Das Sparkonto SparBox Flex B4-19 muss im Haben geführt werden; eine Überschreitung ist ausgeschlossen. Entgelte des Kreditinstituts können dem Konto unabhängig vom Kontostand angelastet werden.
Das Sparkonto kann für höchstens 2 Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Es können keine Zeichnungsberechtigungen erteilt werden.
Für das Sparkonto SparBox Flex B4-19 ist die Teilnahme am BAWAG eBanking verpflichtend.
2. Verzinsung
Das Guthaben auf dem Sparkonto SparBox Flex B4-19 wird mit einem fixen Zinssatz von 0,55% p.a. verzinst. Das Sparkonto SparBox Flex wird mit einem fixen Grundzinssatz von 0,01% p.a. verzinst. Zinssätze vor KESt.
Der Monat wird zu 30 und das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Der Abschluss des Sparkontos erfolgt am Ende eines jeden Quartals.
3. Ergänzende Geltung der AGB
Soweit in diesen Bedingungen keine abweichenden Vereinbarungen enthalten sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BAWAG („AGB“), falls deren Geltung mit dem Kunden vereinbart ist.
Weitere Bedingungen und Informationen
Information zur Einlagensicherung