Stundung oder Reduktion von Kreditraten
Ist Ihnen in der derzeitigen Situation geholfen, wenn Sie bis 3 Monatsraten aussetzen oder reduzieren können? Gerne unterstützen wir Sie mit einer persönlichen Lösung für Ihren Konsum- oder Wohnbaukredit.
Plötzlich ein geringeres Einkommen oder keinen Job mehr? Aber Kreditraten müssen trotzdem bezahlt werden. Das kann in diesen Zeiten gerade jeden treffen. Füllen Sie gleich das Online-Formular aus.
- Verringerung der aktuell monatlichen Rate für max. 3 Monate oder
- Stundung bis max. 3 Monatsraten
- Aktuelle Einkommensnachweise und belegter Stundungsgrund von allen Kreditinhabern erforderlich.
- Aktuelle Einkommensnachweise: beispielsweise aktuelle Lohnzettel, AMS Bescheid mit ersichtlicher Einkommenshöhe und Gültigkeit mindestens über den beantragten Stundungszeitraum hinaus (Ausstellungsdatum nicht älter als 30 Tage), Pensionsgeldbescheid, Karenzgeldbescheid, Kurzarbeitsbestätigung mit ersichtlicher Gültigkeitsdauer und Einkommenshöhe, etc.
- Belegter Stundungsgrund: beispielsweise Rechnungen von unerwarteten Sonderausgaben, oben erwähnter AMS Bescheid, oben erwähnter Karenzgeldbescheid, oben erwähnte Kurzarbeitsbestätigung, etc.
- Kontoauszüge (als Einkommensnachweis oder als Nachweis des Stundungsgrunds) sind nicht ausreichend
- Kündigungsschreiben ist nicht ausreichend – AMS Bescheid wie oben erwähnt erforderlich
Bei Genehmigung der Stundung fällt eine Stundungsgebühr von EUR 50,00 an, welche in den Kreditsaldo eingerechnet wird.
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