Beschwerdemanagement

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Beschwerdemanagement


Wir von der BAWAG möchten unseren Kundinnen und Kunden nicht nur die besten Produkte und Dienstleistungen bieten, sondern auch den besten Service. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darum bemüht, eine Lösung zu finden.


Viele Meinungsverschiedenheiten aber auch Missverständnisse können im direkten Kontakt gemeinsam geklärt werden. Wenden Sie sich daher bitte an Ihren Kundenbetreuer, wenn Sie nicht mit uns zufrieden sind. Sollten Meinungsverschiedenheiten nicht auf diesem Weg geklärt werden können, setzt sich unser Beschwerdemanagement vermittelnd für Sie ein.


Unser Beschwerdemanagement hat stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und Fragen – und natürlich auch für Ihr Lob. Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Es ist uns daher wichtig, Missverständnisse so schnell wie möglich zu bereinigen und Ihren Ärger zu beseitigen. Ihr Feedback ermöglicht es uns, die Ursachen herauszufinden und Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen.


Sie haben folgende Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten:

  • Schnell und gleich hier per Online-Formular
  • Schriftlich unter:
    BAWAG P.S.K. Beschwerdemanagement
    Wiedner Gürtel 11
    1100 Wien


Sie erhalten umgehend eine Empfangsbestätigung, wenn Sie uns Ihre Anliegen mittels Online-Formular übermitteln.


Wir sind bemüht, Ihre Beschwerde so rasch wie möglich zu bearbeiten.



Wir benötigen folgende Informationen, damit Ihre Beschwerde korrekt registriert und bearbeitet werden kann:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse

Wir arbeiten daran, für jede Ihrer Anfragen rasch und einfach Lösungen zu finden. Dies ist uns ein ernsthaftes Anliegen, dem wir uns zu 100% widmen. Sobald Ihre Anfrage bei uns einlangt, wird diese registriert und Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung. Diese enthält auch Ihre persönliche Beschwerdenummer, unter der Sie sich über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage informieren können. Um eine zufriedenstellende Lösung zu ermöglichen, ist in vielen Fällen die Einholung zusätzlicher Informationen notwendig. Bei komplexeren Fällen kann auch die Hinzuziehung eines unserer Experten notwendig sein. Daher bitten wir um Verständnis, wenn es von der Registrierung bis zur Kontaktaufnahme bzw. zufriedenstellenden Lösung unterschiedlich lange dauern kann. 

Sollte die Bearbeitung Ihrer Beschwerde jedoch mehr als 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen, erhalten Sie von uns jedenfalls eine schriftliche Information. Dennoch werden wir immer versuchen, Ihnen zeitnah positive Rückmeldung zu geben. Sollte wider Erwarten die Bearbeitung länger als 25 Arbeitstage benötigen, erhalten Sie erneut einen schriftlichen Zwischenbescheid hinsichtlich des aktuellen Stands der Bearbeitung. Unser Ziel ist es, jede Beschwerde spätestens innerhalb von 35 Arbeitstagen nach Registrierung zu lösen.

  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft für Bankgeschäfte, ausgenommen Fremdwährungskredite (www.bankenschlichtung.at)
  • Internet Ombudsmann für übers Internet geschlossene entgeltliche Verträge oder sonstige Fragen des E-Commerce- oder Internetrechts bzw. des Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechts mit Internetbezug, wenn Sie Verbraucherin oder Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich sind (www.ombudsstelle.at)
  • Bei online abgeschlossen Verträgen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich an die von der Europäischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungsplattform zu wenden (ec.europa.eu/odr)
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte für Fremdwährungskredite oder sonstige Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit der obigen Schlichtungsstellen fallen (www.verbraucherschlichtung.at)
  • Österreichische Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner)
  • Wenn die Beschwerde nicht nach allgemeinen Anstandsregeln vorgebracht werden kann.
  • Wenn Sie die anlassgebende Person nicht nennen wollen, ist es uns unmöglich, den Sachverhalt korrekt zu prüfen.
  • Wenn die Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses nicht vereinbar ist.
  • Beschwerden hinsichtlich geschäftspolitischer Entscheidungen – beispielsweise zu Konditionen oder Entgelten – können wir registrieren. Allerdings ist es uns nicht möglich, Nachlässe zu gewähren.
  • Sollte bereits ein Gerichts- oder Schlichtungsverfahren anhängig sein, können wir als Beschwerdemanagement nicht mehr für Sie tätig werden.
  • Sollten Sie eine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstandes erstattet haben, bitten wir Sie, weitere Schritte direkt über den Rechtsweg abzuklären.
  • Schnell und gleich hier per Online-Formular
  • Schriftlich unter:
    BAWAG P.S.K. Beschwerdemanagement
    Wiedner Gürtel 11
    1100 Wien