1) Bis zum übernächsten Halbjahresende beträgt der Zinssatz 3 % p.a. (bei Jugendlichen unter 25 Jahren 3,5 % p.a.), Nach diesem Zeitraum wird das Guthaben variabel verzinst. Die beworbenen Zinssätze gelten bis zu einem Guthabenbetrag von EUR 9.500,–. Darüber hinausgehende Beträge werden mit 0,01 % p. a. verzinst. Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von EUR 100,–: Mindestvariante: 0,21 % (vor KESt), Höchstvariante: 4,89 % (vor KESt); bei Jugendlichen: Mindestvariante: 0,22 % (vor KESt), Höchstvariante: 4,9 % (vor KESt)
2) Der start: Bonus wird am Ende der 6-jährigen Sparphase bei Abschluss eines Bausparvertrages mit einer Vertragssumme von mind. EUR 7.200,– und max. EUR 14.400,–, (das entspricht einer monatlichen Einzahlung von mind. EUR 30,-- und max. EUR 60,--) gutgeschrieben.
3) Das Vignettengeld wird nach Abschluss eines Bausparvertrages mit einer Vertragssumme von mind. EUR 16.800,– und Eingang der ersten Sparzahlung über die BAWAG auf das im Bausparantrag bekanntgegebene Einzugskonto für Bauspareinzahlungen überwiesen.
4) Bei einem Einmalerlag von mindestens EUR 5.000,– wird nach der 6-jährigen Sparphase ein Einmalerlagsbonus von EUR 30,– (abzüglich KESt) je EUR 1.000,– Bausparguthaben, maximal jedoch EUR 210,– (abzüglich KESt) dem Bausparkonto gutgeschrieben.
5) Bis zum übernächsten Halbjahresende beträgt der Zinssatz 3 % p.a. (bei Jugendlichen unter 25 Jahren 3,5 % p.a.). Nach diesem Zeitraum wird das Guthaben variabel verzinst. Die beworbenen Zinssätze gelten bis zu einem Guthabenbetrag von EUR 9.500,–. Darüber hinausgehende Beträge werden mit 0,01 % p. a. verzinst. Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von EUR 100,–: Mindestvariante: 0,05 % (vor KESt), Höchstvariante: 3,99 % (vor KESt); bei Jugendlichen: Mindestvariante: 0,06% (vor KESt), Höchstvariante 3,99% (vor KESt).)
6) Das Vignettengeld wird nach Abschluss eines Bausparvertrages mit einer Vertragssumme von mind. EUR 16.800,– und Eingang der ersten Sparzahlung über die BAWAG auf das im Bausparantrag bekanntgegebene Einzugskonto für Bauspareinzahlungen überwiesen.
7) Bei einem Einmalerlag von mindestens EUR 5.000,– wird nach der 6-jährigen Sparphase ein Einmalerlagsbonus von EUR 30,– (abzüglich KESt) je EUR 1.000,– Bausparguthaben, maximal jedoch EUR 210,– (abzüglich KESt) dem Bausparkonto gutgeschrieben.