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Die Absicherung.

Basisschutz

 

Der Basisschutz ist eine Ablebensversicherung und sichert schon mit kleinen monatlichen Prämien Ihre Familie vor finanziellen Belastungen im Ablebenfall ab. Mit einer fallenden Versicherungssumme ist der Basisschutz zur Besicherung eines Wohnkredites geeignet.
 

  • Finanzielle Absicherung der Angehörigen im Ablebensfall
  • Absicherung der Angehörigen im Ablebensfall bei einem Wohnkredit
  • Gegenseitige Absicherung im Ablebensfall bei einem Wohnkredit für zwei KreditnehmerInnen
  • Mit laufender Prämienzahlung
  • Gleichbleibende oder annuitätisch/linear fallende Versicherungssumme

 

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Rundum-Schutz


Es gibt Dinge, die man nicht vorhersehen kann: Eine Verletzung, die Sie vorübergehend einschränkt, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Todesfall. Damit in solchen Situationen wenigstens keine finanziellen Probleme entstehen, gibt es den Rundum-Schutz.


Die Verbindung aus Ablebensversicherung und Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung sichert Sie und Ihre Familie sinnvoll und umfassend ab: Denn die Raten Ihres Kredits sind bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ebenso abgedeckt wie seine (Teil-)Rückzahlung im Todesfall (gemäß den bei Vertragsabschluss vereinbarten Voraussetzungen).


  • abgesicherte Kredite, wenn es darauf ankommt
  • Ablebensversicherung und Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung


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Prüfen Sie Ihren Konsumkreditvertrag, ob Sie gleichzeitig eine integrierte Verdienstausfallversicherung (Rundum-Schutz) abgeschlossen haben. Bei Anspruchsberechtigung übernimmt die Versicherung die Ratenzahlung gemäß den Versicherungsbedingungen. 

 
Füllen Sie das beigefügte Formular „Schadenmeldung Verdienstausfallversicherung“ aus. Wenn Sie den Kredit vor dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wenn Sie den Kredit nach dem 01.01.2020 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wir prüfen Ihren Anspruch schnellstmöglich. 
 
Schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen: 

  • ausgefülltes Formular „Schadenmeldung Verdienstausfallversicherung“ 

  • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers 

  • Abmeldung von der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber 

  • Bezugsbestätigung des AMS 

 
Sollten Sie bereits in einem neuen Dienstverhältnis stehen, oder in Kürze in ein neues Dienstverhältnis eintreten, führen Sie bitte das Eintrittsdatum auf dem Formular an. 
 
Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Service Centers der BAWAG P.S.K. Versicherung, erreichbar unter 
+43 (01) 546 16 74856 oder servicecenter@bawagpsk-versicherung.at, gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. 

Rechtliche Informationen
 

Versicherer: Generali Versicherung AG

BAWAG ist im Bereich der Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsversicherung (Versicherungszweig „verschiedene finanzielle Verluste“) und im Bereich der Lebensversicherung vertraglich gebundene Versicherungsagentin der Generali Versicherung AG. Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, direkt oder indirekt in einem Ausmaß von über 10% zwischen der BAWAG  und der Generali Versicherung AG oder dessen Mutterunternehmen. Die BAWAG ist bei Abschluss von Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsversicherungen im Rahmen eines Verbraucherkredites bei der BAWAG zur Empfangnahme von Prämien für Generali Versicherung AG berechtigt. Eine regelmäßige Geeignetheitsprüfung (Nachberatung) wird von der BAWAG nicht vorgenommen und auch nicht angeboten. Alle Agenturverhältnisse der BAWAG sind abrufbar unter www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister.

 

Vertragspartner: BAWAG P.S.K. Versicherung AG.

Unser Partner für Lebensversicherungen

Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, 1100 Wien, Wiedner Gürtel, („BAWAG“) ist im Nebengewerbe in der Sparte Lebensversicherungen als registrierte Versicherungsagentin (GISA-Zahl: 27506424) für die BAWAG P.S.K. Versicherung AG (FN 86678v) tätig, und beim Abschluss von Ablebensrisikoversicherungsverträgen (Kreditrestschuldversicherung) im Rahmen eines Verbraucherkredites bei der BAWAG. zur Empfangnahme von Prämien berechtigt. Die BAWAG ist an der BAWAG P.S.K. Versicherung AG mit mehr als 10% unmittelbar beteiligt. Eine regelmäßige Geeignetheitsprüfung (Nachberatung) wird von der BAWAG nicht vorgenommen und auch nicht angeboten. Alle Agenturverhältnisse der BAWAG sind abrufbar unter

www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister.

 

Die vorvertraglichen und vertraglichen Informationen zu Ihrem gewählten Produkt erhalten Sie in den persönlichen Vorschlags- und Antragsunterlagen sowie der Versicherungspolizze und den Vertragsgrundlagen (Versicherungsbedingungen). Die aufgrund von EU-Vorschriften vorgesehenen Basisinformationsblätter für Kapitalanlageprodukte erhalten Sie von Ihrem Berater im Rahmen der vorvertraglichen Informationen. Die Basisinformationsblätter stehen auch online unter https://www.bawag-versicherung.at/services-infos/informationen-und-dokumente/ zur Verfügung. Eine individuelle Beratung ist notwendig und wird empfohlen.

Risikohinweise zur Veranlagung in Wertpapieren

 

Performancehinweis

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Die BAWAG erbringt keine Steuerberatung und übernimmt keine Haftung für eventuelle steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen und Wertpapierveranlagungen ihrer Kunden. 

Es handelt sich um eine Marketingmitteilung im Sinne des WAG. Die Informationen stellen kein Angebot, keine Anlageberatung sowie keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar und können ein individuelles Beratungsgespräch durch einen Anlage- oder Steuerberater nicht ersetzen. Investmentfonds weisen je nach ihrer produktspezifischen Ausgestaltung ein unterschiedlich hohes Anlagerisiko auf. Für weitere Informationen wird auf den Prospekt verwiesen.

 

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