Emissionsbedingungen
Zusammenfassung
Factsheet
Die BAWAG 3,75% Anleihe 2023-2026 wird in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich angeboten. Ausschließliche Rechtsgrundlage für dieses Finanzprodukt und daher ausschließlich verbindlich sind die bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hinterlegten Endgültigen Bedingungen sowie der Basisprospekt nebst allfälligen Nachträgen. Ein Basisprospekt gemäß Art. 8 der Prospektverordnung (EU) 2017/1129, gemäß der Delegierten Verordnungen der Kommission (EU) 2019/980 und (EU) 2019/979, sowie gemäß des österreichischen Kapitalmarktgesetzes wurde erstellt und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt. Die Billigung des Basisprospekts durch die zuständige Finanzmarktaufsichtsbehörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.
Dies ist eine Marketingmitteilung der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse AG im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) und des Kapitalmarktgesetzes (KMG). Es handelt sich weder um eine Finanzanalyse noch ein Wertpapierprospekt oder eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Die Angaben stellen kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Schuldverschreibungen dar. Die Angaben sind unverbindlich. Druckfehler vorbehalten.
Die vollständige Information (Prospekt, Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge), der die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere seinen Bedingungen zu entnehmen sind, ist am Sitz der Emittentin, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos erhältlich. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir, die vollständigen Informationen zu diesem Finanzprodukt (Basisprospekt, Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge) durchzulesen.
Die Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken und können daher ein individuelles Beratungsgespräch durch einen Anlage- oder Steuerberater nicht ersetzen. Die Informationen enthalten weder eine vollständige und umfassende Aufbereitung der dargestellten Transaktionen noch eine umfassende Berücksichtigung sämtlicher damit verbundener Risiken. Etwaige steuerliche Behandlungen sind von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und können künftigen Änderungen unterliegen. Durch die BAWAG P.S.K. erfolgt keine Steuerberatung.
Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröffentlicht werden, die ihren Wohnsitz/Sitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Dies gilt insbesondere für die USA (einschließlich „US-Person“ wie in der Regulation S unter dem Securities Act 1933 idjgF definiert).
Steuerliche Behandlung: Die Erträge dieser Anleihe unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragssteuer (KESt). Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichtigen Personen die Einkommenssteuer abgegolten. Die Steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Anlegers ab und bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeitpunkt des Emissionsbeginns.