Hilfe für Angehörige im Todesfall

Login
Produkte
Filialsuche
Suche

Hilfe für Angehörige im Todesfall

 

Sie haben zu dieser Seite gefunden, da Sie sich auf einen Ablebensfall vorbereiten möchten oder weil Sie mit dem Ableben eines nahestehenden Menschen konfrontiert sind?

Um Sie während dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen. 

 

Im Vorfeld dürfen wir Sie noch darauf hinweisen, dass produktspezifische Auskünfte an Hinterbliebene erst nach Vorlage eines rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses möglich sind. Vor Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung ist der zuständige Gerichtskommissär Ihr hilfreicher Ansprechpartner.

todesfall

1. Schritt

Bitte informieren Sie uns zeitnah über das Ableben des Produkt- bzw. Vertragsinhabers.  Nur so können wir die ersten wichtigen Schritte in der Verlassenschaftsbetreuung setzen und unseren Teil zur Sicherung der Vermögenswerte beitragen.

Anregung: Für manche Vorgänge wird eine Sterbeurkunde benötigt. Gerne können Sie uns eine Kopie der Urkunde senden, sobald sie Ihnen vorliegt.
 

Allgemein gilt:

War die verstorbene Person alleinige/r InhaberIn, werden Produkte wie Girokonto, Wertpapierdepot und Namenssparbuch gesperrt.

Da Konten Verstorbener nicht mehr dem Zahlungsverkehr dienen dürfen, wird der Geldfluss (z.B.: Abbuchungsaufträge) umgehend gestoppt. Zum Todeszeitpunkt erlischt auch die Zeichnungsberechtigung der Hinterbliebenen – jedweder Buchungen wären unrechtmäßig und können geahndet werden. Konto-, Bankomat- und Kreditkarten werden gesperrt, um unrechtmäßigen Gebrauch zu verhindern.
 

Der Besitzer eines Losungswortsparbuches kann über das Guthaben verfügen, wenn er dieses im Original in der Filiale vorlegen und das Losungswort nennen kann. Bitte bringen Sie zu diesem Anlass einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.

War die verstorbene Person MitinhaberIn, kann der/die zweite InhaberIn weiterhin verfügen – das Produkt wird also nicht gesperrt.

So eine Versicherung der verstorbenen Person zu Gunsten eines Kredits/Darlehens vinkuliert ist, wird die Versicherungsleistung eigenständig durch uns angefordert. Hierzu ersuchen wir lediglich um Zusendung der Sterbeurkunde (bei ausländischen Sterbeurkunden bitte unbedingt das Original per Post), alles weitere übernehmen wir für Sie.

2. Schritt

Als direkter Verwandter/Hinterbliebener werden Sie vom zuständigen Gerichtskommissär eine Einladung zur Todesfallaufnahme erhalten. Bitte geben Sie bei diesem Termin alle Produkte in unserem Institut an, von denen Sie Kenntnis haben. Der Gerichtskommissär wird uns zur Feststellung der Vermögensverhältnisse kontaktieren und daraufhin alle für das Verlassenschaftsverfahren notwendigen Informationen erhalten.


Hinweis: Sollten Sie den Gerichtskommissär initiativ kontaktieren müssen, können Sie die Zuständigkeit über folgende Homepage in Erfahrung bringen:
Zuständigkeiten bei Verlassenschaften | Ihr Notariat - Österreichische Notariatskammer (ihr-notariat.at)

3. Schritt

Sie haben den Einantwortungsbeschluss erhalten und möchten nun über die Vermögenswerte der Verlassenschaft verfügen? Gerne helfen wir Ihnen weiter!


Basis aller weiteren Handlungen ist die Vorlage des die Verlassenschaft beendenden Beschlusses. Sollten Sie eine Erbantrittserklärung abgegeben haben, benötigen wir den Einantwortungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. 
Wird in einem rechtskräftigen (Einantwortungs-)Beschluss mit mehreren ErbInnen ein Erbteilungsübereinkommen erwähnt, dann ist das notarielle Protokoll inkl. Erbteilungsübereinkommen erforderlich.

Sind Sie MitinhaberIn der Produkte und gleichzeitig alleinig verfügungsberechtigte Person gemäß Beschluss, löschen wir die verstorbene Person nach Beschlusseingang automatisch aus dem Girokonto. Wir möchten Sie lediglich ersuchen, zur Anlage eines neuen Unterschriftenproblenblattes Ihre Stammfiliale aufzusuchen.

Bei Gemeinschaftsdepots erfolgt keine automatische Änderung, bitte wenden Sie sich für Änderungswünsche an eine Filiale Ihrer Wahl (siehe Punkt II.)
Gibt es in der Verlassenschaft ein Wertpapierdepot mit mehreren InhaberInnen, dann ist ebenfalls das notarielle Protokoll erforderlich, wenn der/die ErbIn MitinhaberIn ist oder der Nachlass mehreren ErbInnen eingeantwortet wird.

Sie sind verfügungsberechtigte Person über ein Produkt, dessen alleinige/r InhaberIn die verstorbene Person war:

Produkte aus Verlassenschaften können nicht auf eine/n neue/n InhaberIn umgeschrieben werden. Wir benötigen daher einen durch alle ErbInnen eigenhändig unterfertigten Schließungsauftrag, gemeinsam mit der Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises aller ErbInnen.

Verfügungen zu Wertpapierdepots können ausschließlich in einer unserer Filialen beauftragt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit einem Wertpapierbetreuer in einer Filiale Ihrer Wahl.

Ist ein Sparbuch Teil der Verlassenschaft, benötigen wir das Buch im Original; bitte senden Sie es uns eingeschrieben zu oder übergeben Sie das Sparbuch in einer Filiale Ihrer Wahl.

Nach Einlangen des Einantwortungsbeschlusses senden wir einen Informationsbrief bezüglich der Rückzahlungsmodalitäten an die eingeantworteten Erben.

Die gemäß Beschluss verfügungsberechtigte Person kann den Safe nun leeren und den Safemietvertrag kündigen. Erst im Anschluss kann und muss auch das idR guthabenführende zugehörige Verrechnungskonto geschlossen werden.

Wir möchten uns vielmals für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanken und verbleiben mit der Hoffnung, dass Ihnen unser Ratgeber diese schwierige Zeit ein wenig erleichtern konnte.
 

Umfangreiche Informationen zur Verlassenschaftsabwicklung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter Erben und Vererben (oesterreich.gv.at).

1) Wir ersuchen um Verständnis, dass wir hier der Übersicht halber nicht alle möglichen Konstellationen und Einzelfälle beschreiben können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in unseren Filialen im Zuge der Abhandlung der Verlassenschaft für weitere, fallspezifische Informationen gerne zur Verfügung.