1. Schritt
Bitte informieren Sie uns zeitnah über das Ableben des Produkt- bzw. Vertragsinhabers. Nur so können wir die ersten wichtigen Schritte in der Verlassenschaftsbetreuung setzen und unseren Teil zur Sicherung der Vermögenswerte beitragen.
Anregung: Für manche Vorgänge wird eine Sterbeurkunde benötigt. Gerne können Sie uns eine Kopie der Urkunde senden, sobald sie Ihnen vorliegt.
Allgemein gilt:
War die verstorbene Person alleinige/r InhaberIn, werden Produkte wie Girokonto, Wertpapierdepot und Namenssparbuch gesperrt.
Da Konten Verstorbener nicht mehr dem Zahlungsverkehr dienen dürfen, wird der Geldfluss (z.B.: Abbuchungsaufträge) umgehend gestoppt. Zum Todeszeitpunkt erlischt auch die Zeichnungsberechtigung der Hinterbliebenen – jedweder Buchungen wären unrechtmäßig und können geahndet werden. Konto-, Bankomat- und Kreditkarten werden gesperrt, um unrechtmäßigen Gebrauch zu verhindern.
Der Besitzer eines Losungswortsparbuches kann über das Guthaben verfügen, wenn er dieses im Original in der Filiale vorlegen und das Losungswort nennen kann. Bitte bringen Sie zu diesem Anlass einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
War die verstorbene Person MitinhaberIn, kann der/die zweite InhaberIn weiterhin verfügen – das Produkt wird also nicht gesperrt.
So eine Versicherung der verstorbenen Person zu Gunsten eines Kredits/Darlehens vinkuliert ist, wird die Versicherungsleistung eigenständig durch uns angefordert. Hierzu ersuchen wir lediglich um Zusendung der Sterbeurkunde (bei ausländischen Sterbeurkunden bitte unbedingt das Original per Post), alles weitere übernehmen wir für Sie.