Bankgeheimnis
Ihr/e Bankberater/in ist gesetzlich verpflichtet, bei der Eröffnung jedes Sparbuches, Wertpapierdepots und auch bei Abschluss jeder Versicherung anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises Ihre persönlichen Daten aufzunehmen. Sowohl Ihre Identität als auch die Höhe Ihrer Einlagen sind durch das Bankgeheimnis geschützt!
Seit 1.7.2010 ist eine neue Regelung betreffend die Identifizierungspflicht bei Sparbuchauszahlungen und Beginn der Verzinsung von Gutschriften auf Sparbüchern gültig.
Ausweispflicht_bei_Sparbuchauszahlungen seit 1.7.2010