* Gut- und Lastschriften im eBanking und Zahlungen mit Kontokarte oder Kreditkarte ** Nutzung von Automaten für Scan von Zahlungsanweisungen und Bareinzahlungen auf das eigene Konto sowie Barauszahlungen am Geldautomaten (in der BAWAG Selbstbedienungszone und an Geldautomaten in der EU in Euro) *** Für besonders schutzbedürftige Personen
Personen, die gemäß § 3 Abs. 5 des Rundfunkgebührengesetzes – RGG, BGBl. I Nr. 159/1999, von der Rundfunkgebühr befreit sind
Personen, die nach den Bestimmungen des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes – FeZG, BGBl. I Nr. 142/2000, eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt erhalten
Personen, die obdachlos im Sinne des § 1 Abs. 9 des Meldegesetzes - MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992, sind
Asylwerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 14 des Asylgesetzes 2005 - AsylG 2005, BGBl I Nr. 100/2005
Fremde, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nach den Bestimmungen des § 46a des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100/2005, geduldet ist
Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
a) einen Status haben, der einem unter Punkt 10 - 12 genannten Status entspricht (obdachlos, Asylwerber, Fremde)
b) eine mit einer bedarfsorientierten Mindestsicherung oder einer Ausgleichszulage vergleichbare soziale Leistung erhalten
c) eine Leistung aus einer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten, deren Höhe unter dem in diesem Mitgliedstaat für eine Leistung gemäß Punkt b) maßgeblichen Richtwert liegt
d) von einem mit einem Schuldenregulierungsverfahren vergleichbaren Insolvenzverfahren betroffen sind oder
e) eine staatliche Studienbeihilfe beziehen, die an die soziale Bedürftigkeit des Studierenden gebunden ist