PSD II – Statistik der BAWAG Group
Statistik über die Verfügbarkeit und Leistung
Gemäß Artikel 32 der delegierten Verordnung (EU) 2018/389 für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation (RTS) ist die BAWAG P.S.K. als kontoführender Zahlungsdienstleister (ASPSP) dazu verpflichtet, vierteljährlich Statistiken über die Verfügbarkeit und Leistung der dedizierten Schnittstelle und über die von ihren Zahlungsdienstnutzern verwendeten Schnittstellen auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
Anbei finden Sie zum Vergleich, getrennt nach Verfügbarkeit und Leistung, die Ergebnisse aus der laufenden Überwachung der dedizierten Schnittstelle und der von den Zahlungsdienstnutzern verwendeten Schnittstellen:
2024
2023
2022
2021
2020