Laufzeit
Die steuerliche Mindestbindungsfrist eines Bausparvertrages beträgt 6 Jahre. Bei Nichtkündigung verlängert sich die Laufzeit des Bausparvertrages unbegrenzt (mit Reduktion des Ansparzinssatzes). Prämienbegünstigte Einzahlungen können weiterhin bis zur Erreichung des Sparziels (30% der Vertragssumme) geleistet werden. Erfolgt ein ganzes Kalenderjahr nach Ablauf der Mindestbindungsfrist keine Einzahlung, wird automatisch ein "Prämienende" gesetzt.
Zinsen
Beim Flexiblen Bausparen gelten die angegebenen Zinsen für die ersten 12 Laufzeitmonate. Danach wächst Ihr Guthaben mit einem Zinssatz von mindestens 0,1% und maximal 4% jährlich. Einen zusätzlichen Zinsvorteil bietet das Flexible Jugendbausparen für alle unter 26 Jahre.
Bausparprämie
Die Bausparprämie wird jährlich vom Finanzministerium ermittelt und neu festgelegt. Sie liegt innerhalb einer Bandbreite von 1,5% bis 4% (seit April 2012). Die Bausparprämie wird durch die Bausparkasse Wüstenrot AG für prämienbegünstigte Bausparverträge vom Finanzministerium im Nachhinein angefordert und dem Bausparvertrag gut geschrieben. Anspruch auf die Bausparprämie haben Personen, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind (ordentlicher Wohnsitz in Österreich). Pro Person ist ein prämienbegünstigter Bausparvertrag möglich.
So erzielen Sie den höchsten Ertrag
Nutzen Sie die staatliche Bausparprämie zur Gänze, indem Sie sich für den höchstmöglichen prämienbegünstigten Sparbetrag von 1.200 Euro pro Person und Kalenderjahr entscheiden, optimalerweise zu Beginn eines Jahres. Den bestmöglichen Ertrag erzielen Sie allerdings, wenn Sie 7.200 Euro mittels Einmalerlag zu Vertragsbeginn veranlagen.
Regelmäßige Besparung Ihres Bausparvertrages
Mittels Einziehungsauftrages (SEPA-Lastschriftsmandat) können Sie die regelmäßige Abbuchung eines bestimmten Betrages veranlassen. Der Sparbetrag wird durch Wüstenrot monatlich bzw. jährlich von Ihrem Konto eingezogen und Ihrem Bausparvertrag gut geschrieben, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.
Bausparen als Familienvorsorge
Bausparen ist für jedes Familienmitglied, unabhängig vom Alter, möglich. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages für jedes Familienmitglied (pro Person wird ein Bausparvertrag staatlich gefördert) können Sie zum Beispiel für Ihre Kinder eine optimale Vorsorgebasis schaffen.
Prämienerhalt bei vorzeitiger Auflösung eines Bausparvertrages
Eine vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages ohne Prämienverlust ist möglich, wenn das Geld widmungsgemäß verwendet wird. Beachten Sie bitte, dass es in allen anderen Fällen zu Rückrechnung der erhaltenen Prämien kommt.
Bauspardarlehen
Ein Bauspardarlehen kann für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen sowie für Bildung und Pflege verwendet werden (= widmungsgemäße Verwendung).