Mit der seit 2012 gültigen EU-Verordnung EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gibt es für Unternehmen neue Regeln für die Durchführung von Derivatgeschäften.
Durch die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) sollen systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eingedämmt werden. EMIR trifft nicht nur Banken und andere Finanzinstitute, erstmals sind auch Unternehmen der Realwirtschaft von einer Finanzmarktregulierung unmittelbar betroffen. Somit müssen sich alle Unternehmen, die mit Derivaten handeln, intensiv mit Fragen auseinandersetzen, die die Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsicht mit sich bringt.
Seit 12. Februar 2014: Meldung aller Geschäftsabschlüsse an ein zentrales Register
Entsprechend der EU-Verordnung EMIR müssen seit 12. Februar 2014 alle bestehenden und neuen Geschäftsabschlüsse, Änderungen oder Auflösungen von Derivatgeschäften verpflichtend von beiden Vertragsparteien an ein zentrales Register gemeldet werden. Diese Meldung muss spätestens einen Bankarbeitstag nach Abschluss des Geschäftes erfolgen. Verpflichtend dafür ist der LEI (Legal Entity Identifier) für Ihr Unternehmen.
Unterscheidung der EU-Verordnung:
- NFC- Nonfinancial Counterparty: Unternehmen
- NFC+ Nonfinancial Counterparty +: Unternehmen, die mit ihren Geschäften eine der unten angeführten Clearingschwellen überschreiten (Absicherungsgeschäfte werden dabei nicht berücksichtigt)
- FC Financial Counterparty: Banken, Versicherungen, Fonds
Betroffen sind alle börsegehandelten und nicht börsegehandelten Over-the-Counter Derivate (OTC). Im Detail sind das Kreditderivate, Aktienderivate, Zinsderivate, Rohstoffderivate und alle Währungsgeschäfte mit Ausnahme von Kassageschäften (Spot Deals).
Clearingschwellen/Nominalwerte:
- Kreditderivate: € 1 Mrd.
- Aktienderivate: € 1 Mrd.
- Zinsderivate: € 3 Mrd.
- Fremdwährungsderivate (Wechselkursgeschäfte): € 3 Mrd.
- Rohstoffderivate und andere Derivate: € 3 Mrd.