* Für den Erhalt der Prämien gelten folgende Voraussetzungen:
Eröffnung einer BAWAG BusinessBox Starter oder BusinessBox Dynamic durch den Beworbenen unter Angabe des persönlichen Promocodes des Werbenden bei der Kontoeröffnung. Bitte beachten Sie, dass Beworbener und Werbender nicht dieselbe Person sein dürfen.
1x 100 Euro Prämie für den Werbenden nach 3-monatiger aktiver Kontonutzung (mind. 30 Transaktionen, wie Überweisung, Bargeldbehebung, etc.).
1x 100 Euro zusätzlich für den Werbenden nach 12-monatiger aktiver Kontonutzung des neuen Geschäftskontos mit mind. 150 Transaktionen.
Die jeweilige Prämie wird nach dem Abrechnungsstichtag jeweils am Ende des Quartals (31.03 | 30.06 | 30.09 | 31.12) auf das BAWAG Girokonto des Werbenden gebucht, sofern für den geworbenen Neukunden innerhalb der letzten 24 Monate noch kein Geschäftskonto bei der BAWAG bestanden hat und das neue Geschäftskonto noch besteht, sowie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt wurden. Beispiel für den Abrechnungsstichtag: das Geschäftskonto wird am 29.10. eröffnet, bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen erfolgt die Abrechnung nach dem 31.03.
Die Vermittlungsprämie ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG, wenn es sich um eine bloß gelegentliche Vermittlung (bzw. Vermietung beweglicher Gegenstände) handelt. Solche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen. Die Bank trifft für die Versteuerung der Prämien keine Haftung. Bei Fragen konsultieren Sie einen Steuerberater.
Angebot gültig bis 31.12.2024