1. Allgemeines
Die Eröffnung eines Anlagekontos SparBox FLEX Business ist nur für Unternehmer gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorgesehen. Verfügungsberechtigte müssen definiert sein.
Die Eröffnung eines Anlagekontos SparBox FLEX Business ist nur in Kombination mit einem aktuell angebotenen Kommerzgirokonto der BAWAG, das mit BAWAG eBanking geführt wird, möglich. Dieses Kommerzgirokonto ist für das Anlagekonto SparBox FLEX Business als Referenzkonto verpflichtend.
Überweisungen und Einzahlungen auf das Anlagekonto SparBox FLEX Business sind jederzeit möglich. Überweisungen zu Lasten des Anlagekontos SparBox FLEX Business werden ausnahmslos zu Gunsten des vereinbarten Referenzkontos bei der BAWAG durchgeführt. Barauszahlungen an der Kassa sind nicht vorgesehen.
Das Anlagekonto wird ausschließlich in Euro geführt. Für ein Anlagekonto SparBox FLEX Business ist die Teilnahme am BAWAG eBanking verpflichtend.
2. Verzinsung und Entgelte
Der Zinssatz ist variabel. Bei Habenzinsen wird der Monat und das Jahr kalendermäßig, bei Sollzinsen der Monat kalendermäßig und das Jahr zu 360 Tagen abgerechnet. Bei Bonuszinsen für allfällige Neugeldaktionen wird der Monat zu 30 Tagen und das Jahr zu 360 Tagen abgerechnet. Das Guthaben ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Die Abrechnung des Anlagenkontos erfolgt jährlich zum Jahresultimo. Die Verzinsung und Entgelte kommen gemäß der jeweils aktuellen Konditionenübersicht für das Anlagekonto SparBox FLEX Business zur Anwendung.
3. Sonstiges
Das Anlagekonto wird nur auf Guthabenbasis geführt und dient nicht dem Zahlungsverkehr. Kontoüberziehungen durch Behebungen/Abbuchungen sind nicht zulässig (Entgeltanlastungen ausgenommen).
Weitere Bedingungen und Informationen auf einen Blick
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAWAG
Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG eBanking
Information zur Einlagensicherung
Die BAWAG. ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.
Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Abs. 2 ESAEG.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)
Information über den Schutz von Einlagen
www.einlagensicherung.at