SparBox FLEX Business

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Von Zinsen profitieren.
Ihre SparBox FLEX Business

 

Als UnternehmerIn arbeiten Sie hart für Ihre erwirtschafteten Gewinne. Lassen Sie diese auch für Sie arbeiten: mit dem Anlagekonto SparBox FLEX Business, dem Sparkonto zu Ihrer BusinessBox Starter oder Dynamic.
 

  • 0,25% p.a. bei einem Gesamtguthaben bis 75.000 Euro
  • 0,50% p.a. bei einem Gesamtguthaben zwischen 75.000,01 Euro und 150.000 Euro
  • 0,75% p.a. bei einem Gesamtguthaben über 150.000 Euro

Siehe Konditionsblatt.

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Zwei Wege zur SparBox FLEX Business
 

  1. Termin in einer Filiale vereinbaren und SparBox eröffnen

    Jetzt Termin vereinbaren


  2. Online bei der Eröffnung eines Business Kontos direkt SparBox miteröffnen

    Im Zuge der Businesskontoeröffnung können Sie direkt die SparBox FLEX Business eröffnen.
    Jetzt Business Konto und SparBox eröffnen

Zusätzliche Details zur SparBox


Das Guthaben ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig.

Verfügen Sie rund um die Uhr über Ihr Guthaben. Gut- und Lastbuchungen zur SparBox FLEX Business sind ausschließlich via eBanking über Ihre BAWAG BusinessBox (Referenzkonto) möglich. Mit einem Dauerauftrag von Ihrem Referenzkonto auf Ihre SparBox FLEX Business, vermehren sich Ihre Ersparnisse wie von selbst!

Das Referenzkonto zu Ihrem Anlagekonto SparBox FLEX Business ist Ihre BAWAG BusinessBox. Durch unsere individuellen, auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmten BAWAG BusinessBox Modelle genießen Sie hohe Flexibilität und Bequemlichkeit bei Ihren Geldgeschäften.

Die SparBox FLEX Business ist ausschließlich über Ihr eBanking verfügbar. Sie optimieren damit Ihr Finanzmanagement. Bequem und unabhängig von Ort und Zeit können Sie
von Ihrer SparBox FLEX Business auf Ihr Referenzkonto überweisen.

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Weitere Informationen


Verzinsung
Der Zinssatz ist variabel. Nähere Details sind in der unten angehängten Information ersichtlich.

Mit gratis Kontoführung!
Mehr Informationen zum Produkt und den Konditionen erhalten Sie von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin oder klicken Sie hier.

1. Allgemeines
Die Eröffnung eines Anlagekontos SparBox FLEX Business ist nur für Unternehmer gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorgesehen. Verfügungsberechtigte müssen definiert sein.
Die Eröffnung eines Anlagekontos SparBox FLEX Business ist nur in Kombination mit einem aktuell angebotenen Kommerzgirokonto der BAWAG, das mit BAWAG eBanking geführt wird, möglich. Dieses Kommerzgirokonto ist für das Anlagekonto SparBox FLEX Business als Referenzkonto verpflichtend.
Überweisungen und Einzahlungen auf das Anlagekonto SparBox FLEX Business sind jederzeit möglich. Überweisungen zu Lasten des Anlagekontos SparBox FLEX Business werden ausnahmslos zu Gunsten des vereinbarten Referenzkontos bei der BAWAG durchgeführt. Barauszahlungen an der Kassa sind nicht vorgesehen.
Das Anlagekonto wird ausschließlich in Euro geführt. Für ein Anlagekonto SparBox FLEX Business ist die Teilnahme am BAWAG eBanking verpflichtend.

2. Verzinsung und Entgelte
Der Zinssatz ist variabel. Bei Habenzinsen wird der Monat und das Jahr kalendermäßig, bei Sollzinsen der Monat kalendermäßig und das Jahr zu 360 Tagen abgerechnet. Bei Bonuszinsen für allfällige Neugeldaktionen wird der Monat zu 30 Tagen und das Jahr zu 360 Tagen abgerechnet. Das Guthaben ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Die Abrechnung des Anlagenkontos erfolgt jährlich zum Jahresultimo. Die Verzinsung und Entgelte kommen gemäß der jeweils aktuellen Konditionenübersicht für das Anlagekonto SparBox FLEX Business zur Anwendung.

3. Sonstiges
Das Anlagekonto wird nur auf Guthabenbasis geführt und dient nicht dem Zahlungsverkehr. Kontoüberziehungen durch Behebungen/Abbuchungen sind nicht zulässig (Entgeltanlastungen ausgenommen).

Weitere Bedingungen und Informationen auf einen Blick

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAWAG
Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG eBanking

Information zur Einlagensicherung

Die BAWAG. ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.
Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Abs. 2 ESAEG.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)
Information über den Schutz von Einlagen
www.einlagensicherung.at