Steuern sparen:
Der Gewinnfreibetrag machts möglich.
Unternehmen müssen laut österreichischem Steuergesetz Steuern für ihre Gewinne zahlen, die je nach Höhe des Gewinns unterschiedlich hoch ausfallen. Logisch. Nachvollziehbar ist auch, dass das trotz erfolgreicher Geschäfte schmerzt. Lesen Sie hier, wie Sie als UnternehmerIn eine sinnvolle Möglichkeit nutzen können, Ihre Steuerlast zu verringern. Ihren "finanziellen Firmenschultern" zuliebe.
Der Gewinnfreibetrag lässt aufatmen.
Für bis zu 13% des Gewinnes keine Steuern bezahlen zu müssen? Ein gutes Zeichen (trotz der "13" als manchmal bezeichnete Unglückszahl ;-). Doch wie funktioniert es?
Der Gewinnfreibetrag setzt sich zusammen aus
- dem Grundfreibetrag (für Gewinne bis 30.000 Euro)
- dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt, auch wenn keine Investitionen getätigt worden sind. Er steht auch bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung zu. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann bei Pauschalierungen nicht geltend gemacht werden.
Wer kann ihn beanspruchen?
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen zur Verfügung, die betriebliche Einkünfte erwirtschaften und bildet somit ein Gegengewicht zu den Steuererleichterungen des 13. und 14. Monatsgehalts bei ArbeiterInnen und Angestellten. Sehr fair.
Unter betriebliche Einkünfte fallen beispielsweise Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewebebetrieben. Dabei ist es unwichtig, ob der Gewinn mittels Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird.
Die GesellschafterInnen bei Mitunternehmerschaften (z.B. KG, OG) können den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag
Übersteigt der Gewinn 30.000 Euro, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Maximal 13% des Gewinnes, der den Betrag von 30.000 Euro (Grundfreibetrag) übersteigt, können steuerfrei belassen werden, vorausgesetzt, dass abnutzbare, körperliche Anlagegüter oder bestimmte Wertpapiere im gleichen Kalenderjahr angeschafft werden.
Welche Möglichkeiten schlummern bei Wertpapieren?
Einkommensteuerzahler können Ihre Bemessungsgrundlage für die Steuern massiv senken, wenn sie einen Teil ihres Gewinnes in bestimmte Wertpapiere investieren und so einen unversteuerten Gewinnfreibetrag erhalten.
Doch die Suche nach Wertpapieren, die den Anforderungen des §14 nach dem Einkommenssteuergesetz entsprechen, gleicht der Suche nach der berühmten Nadel im getrockneten Grashügel, sprich Heuhaufen.
Denn die Wertpapiere, die für den Gewinnfreibetrag verwendet werden dürfen, müssen laut Vorschrift ganz bestimmte Kriterien erfüllen. Diese müssen besonders konservativ sein und den Siegel §14 Fonds tragen, selbst wenn es sich um noch so solide veranlagtes Geld handelt. In diese Kategorie fallen Wohnbauanleihen, bestimmte Einzelanleihen und spezielle Anleihenfonds, Mischfonds aus Aktien und Anleihen und Immobilienfonds.
Bei der BAWAG finden Sie dazu übrigens u.a. folgende Produktlösungen*:
- Amundi Mündel Rent
- Amundi Öko Sozial Euro Aggregate Bond (vormals Amundi Öko Sozial Rent)
- KONZEPT : ERTRAG ausgewogen
- KONZEPT : ERTRAG konservativ
Dabei gilt - wie bei allen Wertpapieren, die laut die laut Einkommenssteuergesetz gem. § 14 Abs. 7 Z. 4 zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen geeignet sind, eine Behaltefrist von vier Jahren. Danach kannn über die Wertpapiere frei verfügt werden.
Genauere Informationen dazu holen Sie sich gerne auch bei Ihrem BAWAG Finanz-Experten!
Gute Nachricht für die Zukunft
Was bringt uns 2022? Zumindest einmal soll der Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent erhöht werden. Schön zu lesen, trotzdem lassen viele bis dato die Chance, dem Staat wieder etwas von den Steuern "abzuzwacken", ungenutzt verstreichen. Nutzen Sie dagegen die Möglichkeit, mit diesem Geld staatlich geförderten Vermögensaufbau zu erschaffen.
Einfach in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres beantragen - und schon sind Sie am besten Weg, Steuern zu sparen!
*) Fair zu wissen
Es handelt sich um eine Marketingmitteilung im Sinne des WAG 2018. Die Informationen stellen kein Angebot, keine Anlageberatung sowie keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar und können ein individuelles Beratungsgespräch durch einen Anlage- oder Steuerberater nicht ersetzen.
Der veröffentlichte Prospekt und das Kundeninformationsdokument („Wesentliche Anlegerinformationen“) der in dieser Marketingmitteilung genannten Fonds stehen in deutscher Sprache kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, bei der Zahl- bzw. Informationsstelle, der Vertriebspartnerin BAWAG P.S.K., Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien sowie unter amundi.at zur Verfügung.
Stand: 13. Dezember 2021