Rasch einreichen: Wie sich Investitionen gerade jetzt lohnen

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Rasch einreichen:
Wie sich Investitionen gerade jetzt lohnen


2021 hat begonnen und wir alle hoffen, bald Licht am Ende des auch wirtschaftlich herausfordernden "Tunnels" zu sehen. Bis es tatsächlich soweit ist, verraten wir mit einem zündenden Tipp, wie sich Unternehmer noch bis Ende Februar mit Investitionen schon ab 5.000 Euro finanzielle Unterstützung sichern können. Denn wer in der Gegenwart investiert, investiert in die Zukunft.


Die aws Investionsprämie

Um die österreichische Wirtschaft zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein Förderungsprogramm konzipiert, das einen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet. Was wird wie gefördert? Hier gerne Näheres:


Was wird unterstützt?

Konkret wird der Kauf von materiellen und/oder immateriellen aktivierungspflichtigen Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen gefördert. Die Zuschüsse müssen nicht rückbezahlt werden und sind noch dazu steuerfrei!


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für die Investition müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 zumindest erste Maßnahmen gesetzt werden. Das können die Bestellung, Lieferung, der Leistungsbeginn, Anzahlungen, die Zahlung oder der Abschluss des Kaufvertrages sein. Ausgenommen sind Finanzierungsanträge bzw. –zusagen oder Planungsleistungen.

Dann geht's zum Antrag - dieser sollte bis 28.2.2021 gestellt werden. Und die Inbetriebnahme und Bezahlung muss dann bis spätestens 28.2.2022 erfolgen (für größere Projekte - über 20 Mio Euro - ist dann bis 28.2.2024 mehr Zeit).


Ab welcher Höhe geht's los?

Die Mindesthöhe der Investition beträgt 5.000 Euro (netto, sofern ein Vorsteuerabzug zusteht) pro Antrag. Allerdings können auch mehrere sog. geringwertige Wirtschaftsgüter für einen Antrag zusammengerechnet werden, wenn insgesamt damit eine Aktivierungspflicht besteht. Auch der Erwerb von gebrauchten Gütern (z.B. Vorführgeräten) wird gefördert.


Gibt es Ausnahmen?

Nicht gefördert werden klimaschädliche Investitionen (z.B. in Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb), aktivierte Eigenleistungen, Erwerb von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen und Grundstücken, Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen oder Firmenwerten sowie Finanzanlagen.


Für wen gilt's?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich haben in allen Branchen, unabhängig von der Unternehmensgröße – also auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner, pauschalierte Unternehmen und Vereine (die einen Betrieb führen).

Gefördert werden auch neu gegründete Unternehmen (diese müssen aber zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits eine Steuernummer und eine KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) haben.

Ausgenommen sind nur Unternehmen mit Hoheitsaufgaben und Unternehmen mit anhängigen oder drohenden Insolvenzverfahren (Gläubigerantrag).


Wie hoch ist die Förderung?

Generell beträgt die Förderung 7%Für Investitionen in die Bereiche Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit gibt es sogar 14%.

Beispiele dafür sind Energiesparmaßnahmen wie z.B. Beleuchtungs- oder Heizungsoptimierung, Investitionen für spezielle Geräte zur Klimatisierung und Kühlung, Anschaffungen von bestimmten Elektro-Fahrzeugen, E-

Ladestationen – allerdings nur, wenn Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern nachgewiesen werden kann. Im Bereich der Digitalisierung werden Anschaffungen für Datenspeicher-Systeme, Server, bestimmtes Equipment für Videokonferenzen, Datensicherheitssysteme, Cloud-Lösungen, Erweiterung von Softwarelizenzen, E-Commerce mit 14% gefördert.


Was ist sonst noch zu beachten?

Binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Zahlung ist über die awsWebsite online eine Endabrechnung zu legen, nach deren Prüfung die Auszahlung erfolgt. Zwischenauszahlungen sind nur bei einem Volumen von über 20 Mio. Euro vorgesehen.

Wenn die Zuschusshöhe 12.000 Euro übersteigt, muss die Förderabrechnung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Weiters muss das Investitionsgut 3 Jahre in einer Betriebsstätte in Österreich verbleiben. Es darf weder verkauft noch außerhalb der österreichischen Betriebsstätte verwendet werden.

Alle Weitere Informationen  finden Sie unter folgendem Link:
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie


Hilfe?!

Wir sind auch gerne in diesem Fall für Sie da - im aws-Fördermanager können Sie uns eine Zugriffsberechtigung erteilen, damit wir Sie bei der Beantragung unterstützen können.


Stand: Jänner 2021/Irrtümer vorbehalten