Wie lange werden meine persönlichen Daten gespeichert?
Grundsätzlich speichert die BAWAG Ihre Daten so lange, wie es für die Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist, und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Einige wichtige Aufbewahrungsfristen nach österreichischem Recht umfassen:
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 212: 7 Jahre für Geschäftsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Empfangsbestätigungen etc.
- Bundesabgabenordnung (BAO) § 132: 7 Jahre für Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
- Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) § 21: 10 Jahre für Unterlagen im Rahmen von Maßnahmen zur Geldwäscheprävention.
- Die Aufbewahrung kann sich zudem verlängern, wenn die Daten für anhängige Rechtsstreite oder behördliche Untersuchungen notwendig sind.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und der Erfüllung sämtlicher Zwecke werden die personenbezogenen Daten in der Regel gelöscht, es sei denn, weitergehende Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus anderen Gründen.