Kann ich an einer Hauptversammlung teilnehmen

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Kann ich an einer Hauptversammlung teilnehmen?


Als Aktionär haben Sie das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen. Wir informieren Sie über Hauptversammlungen per Ankündigung im BAWAG eBanking. Die Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie online (teilweise kostenpflichtig - siehe Konditionen) durchführen.

Hinweis: Wenn Sie sich für eine Hauptversammlung anmelden, werden Ihre Aktien ein paar Tage gesperrt. Wenn Sie auf elektronische Depotbelege umgestellt haben, werden in dieser Übersicht die von Ihnen angeforderten Teilnahmebestätigungen an Hauptversammlungen im PDF-Format bereitgestellt.